Es gäbe nur dann die Möglichkeit, daß er es rechtlich zurückfordern kann, wenn ihr verlobt gewesen wärt.
Bei der Auflösung einer Verlobung kann man ein Geschenk zurückfordern, das man im Hinblick auf die folgende Ehe gemacht hat.
http://www.portafamilia.de/71462-verloebnis.html
Aber da er "nur" dein Freund war, ohne Eheversprechen, geht er wohl rechtlich leer aus.
Eine andere Möglichkeit wäre noch, sogenanntes unbilliges Verhalten. Ich bezweifle allerdings, daß das bei einer Kette schon greift. gilt bei Häusern etc, wenn jemand dem Schenkenden nach demLeben trachtet oder ähnliches.
Fazit: Es ist deine Entscheidung
Nachtrag:
Das hat mich jetzt doch interessiert. Hab einen prima link gefunden:
http://de.wikibooks.org/wiki/Adventskalender_2007:_T%C3%BCrchen_3
Es gibt 3 Gründe ein Geschenk zurückzuverlangen. Ändert zwar nichts an meiner Aussage, aber lies mal.