Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB).
oder meint er Geschäftsfähig ?
§ 104
Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
Zoll und Einfuhrbestimmungen:
Betrifft nur Personen aus EU-Ländern.
Tabak: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Mindestalter: 17 Jahre)
Betrifft nur Personen aus nichteuropäischen Ländern.
Tabak: 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak (Mindestalter: 17 Jahre)
Betrifft Personen aus europäischen und nichteuropäischen Ländern.
Alkohol: 2 l Alkohol (max. 15%), 1 l Alkohol (mind.15%) (Mindestalter: 17 Jahre)
Waffen: Schusswaffen und Munition unterliegen einer reglementierten Einfuhrbestimmung.
Drogen und Medikamente: Betäubungsmittel, Absinth und Gifte unterliegen strengen Einfuhrkontrollen.
Lebensmittel: Straffe Einfuhrbestimmungen für Fleisch, Fleischwaren, Butter und andere Lebensmittel
Sonstiges: Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 100 sfr sowie andere Produkte bis zu einem Gesamtwert von 100 sfr.